Im Freistaat Sachsen müssen alle Katastervermessungen nach einer einheitlich geltenden Gebührenverordnung SächsVermKoVO abgerechnet werden. Jeder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist daran gebunden. Gern stelle ich Ihnen die zu erwartenden Kosten zusammen.
Bau- und Ingenieurvermessung
Für Bau- und Ingenieurvermessungen (baubegleitende Vermessung, Lage- und Höhenplan, amtlicher Lageplan, Grobabsteckung, Schnurgerüstabsteckung, Fassadenaufmass, ...) stehe ich Ihnen für eine optimale Auftragsbegleitung mit einem transparenten Kostenangebot gerne zur Verfügung.