|
|
Flurstückszerlegung
Was muss ich bei einer Flurstückszerlegung beachten?
Am Anfang Ihres Bauvorhabens steht oft der Notarvertrag. In ihm ist meist die Übertragung einer
noch zu vermessenden Teilfäche vereinbart. Damit ist der erste Schritt zwar getan, aber nur mit der Zerlegung kann Ihr Notarvertrag umgesetzt werden.
Grundsätzlich wird diese Zerlegung durch einen
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt und erfordert eine örtliche Vermessung
mit Wiederherstellung der bestehenden Grenzen, Bestimmung der neuen Grenzen und der Abmarkung.
Erst mit Entstehen von neuen Flurstücken im Kataster kann die Übertragung des Eigentums mit der grundbuchlichen Umschreibung auf den Erwerber vollzogen werden.
Dadurch haben Sie folgende Vorteile:
Sie haben Fragen oder Wünsche? Lassen Sie sich jetzt kompetent beraten:
Telefon: (0351) 3140845
|
|
|
|
|