|
|
Grenzwiederherstellung
Wo befindet sich meine Grundstücksgrenze wirklich? Für Ihr Grundstück oder für den Erwerb zeigt die Erfahrung, dass Mauern, Gebäude oder Zäune nicht immer die rechtmäßige Grundstücksgrenze kennzeichnen. Flurstücksgrenzen sind mit festen, dauerhaften und örtlich erkennbaren Grenzmarken abzumarken. Grenzmarken dürfen nur von den zuständigen Vermessungsbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder entfernt werden. Dies gilt auch dann, wenn sie unrichtig eingebracht oder entbehrlich sind. Hierbei kann ich Ihnen als ÖbV weiterhelfen.
Dadurch haben Sie folgende Vorteile:
Sie haben Fragen oder Wünsche? Lassen Sie sich jetzt kompetent beraten:
Telelon: (0351) 3140845
|
|
|
|
|