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Gebäudeaufnahme für die amtliche Vermessung
Warum muss ich mein Gebäude einmessen lassen? Das Vermessungsgesetz verpflichtet den Grundstückseigentümer, wenn er ein Gebäude abbricht, neu errichtet bzw. in seinen Außenmaßen verändert; unverzüglich die Aufnahme des neuen Zustandes in das Liegenschaftskataster auf eigene Kosten zu veranlassen. Gebäudeeinmessungen dürfen nur ÖbV’s durchführen. Sollten Sie die Änderungen in einem Zeitraum von 2 Monaten nach Abschluss der Maßnahme, diese der katasterführende Behörde noch nicht mitgeteilt haben, dann ist die Behörde ermächtigt die Gebäudeaufnahme durchführen zu lassen.
Dadurch haben Sie folgende Vorteile:
Sie haben Fragen oder Wünsche? Lassen Sie sich jetzt kompetent beraten:
Telefon: (0351) 3140845
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