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Amtliche Vermessungen
Bei der Übertragung von Grundstücken oder Grundstücksteilen innerhalb der Familie oder an Dritte benötigen Sie für die Abwicklung Partner, denen Sie vertrauen können. Öffentliche bestellte Vermessungsingenieure (ÖbV) sind vom Freistaat Sachsen beliehene Personen und stehen für eine unabhängige und kompetente Beratung. Bestehen Unklarheiten über den Grenzverlauf, kennzeichne ich Ihnen als ÖbV bestehende Grenzen neu und ersetze fehlende Grenzzeichen rechtsverbindlich. Hierbei kann die Art, Größe, Lage und Form Ihres Grundstücks erneut festgestellt werden.
Danach haben Sie folgende Vorteile:
Sie haben Fragen oder Wünsche? Lassen Sie sich jetzt kompetent beraten:
Telefon: (0351) 3140845
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